Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen STAM


Allgemeine Geschäftsbedingungen STAM-Turniere und Volleyball-Events 20 december 2018

1. Definitionen
a. Die Organisation: STAM, Stichting Toernooi Activiteiten Millingen, Veranstalter von Turnieren und Volleyballveranstaltungen.
b. Der Teilnehmer: Die Mannschaft oder die Mannschaften, die vom Bieter zur Teilnahme am Turnier angemeldet wurden.
c. Der Anmelder: Die Person, die über die Website oder das Anmeldeformular ein oder mehrere Teams oder Verbände registriert hat.

2. Registrierung
a. Die Registrierung für ein Turnier oder eine Veranstaltung ist nur über ein digitales Anmeldeformular über die Website oder ein ausgefülltes Anmeldeformular, das bei STAM eingegangen ist, möglich.
b. Eine Registrierung ist nur dann endgültig, wenn die Registrierungsgebühr auf das Bankkonto von STAM entrichtet wurde.
c. Nach Erhalt der Anmeldegebühr wird die Teilnahme von STAM dem Registrar per E-Mail bestätigt und es werden zusätzliche Informationen bereitgestellt.
d. Die Organisation kann entscheiden, ein Team in einen anderen als den vom Anmelder angegebenen Pool einzuteilen. Dies kann zum Beispiel aus praktischen Gründen geschehen, wie zu wenig Teams in einem bestimmten Pool. Der Anmelder wird, wenn möglich, im Voraus oder bei der Anmeldung im Wettbewerbszelt darüber informiert.

3. Rücktritt
a. Bei einem Rücktritt von der Anmeldung werden:
i. 50% der bezahlten Anmeldegebühr zurückerstattet, wenn der Rücktritt bis 14 Tage vor dem Turnier eintritt.
ii. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen nach Turnierbeginn wird kein Geld zurückerstattet.

4. Abbefehlen
a. Wenn während des Turniers die Aktivitäten (teilweise) aufgrund höherer Gewalt – schlechtes Wetter oder anderes Unheil – abgebrochen werden, erfolgt keine Rückerstattung (eines Teils) der Anmeldegebühr.

5. Anmeldung bei der Ankunft
a. Die Mannschaften/Teilnehmer müssen sich sofort bei Ankunft anmelden, am Freitag steht das Turniersekretariat von 14.00 bis 21.00 Uhr auf dem Parkplatz zur Verfügung. Bei der Registrierung wird ein Programmheft mit allen erforderlichen Informationen bereitgestellt.
b. Am Samstagmorgen und Sonntagmorgen erfolgt die Anmeldung beim Turniersekretariat im Wettbewerbszelt auf dem Turniergelände.

6. Parken und Camping
a. Der Parkplatzwächter informiert den Teilnehmer über einen Parkplatz und einen Campingplatz. Der Teilnehmer wird gebeten, die Anweisungen des Parking/Camper strikt einzuhalten.
b. Der Campingplatz ist nur für Teilnehmer des Turniers zugänglich und hat sich über das Anmeldeformular registriert und bezahlt und im Besitz eines Camping-Armbandes von STAM sein.
c. Bewohner von Millingen am Rhein dürfen nicht auf dem Campingplatz übernachten.
d. Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Organisation mit allen Transportmitteln zum Sportkomplex und zum Campingplatz zu reisen. Wohnmobile und Zeltanhänger sollten auf dem Campingplatz in einer separaten Zeltstraße aufgestellt werden.
e. Auf dem Campingplatz dürfen keine elektrischen Generatoren zur Verwendung in Kühlschränken usw. installiert und betrieben werden.
f. Es ist strengstens verboten, offenes Feuer zu machen von Holz oder anderen Brennstoffen.
g. Es ist strengstens verboten, den Rasen zu verbrennen oder auf andere Weise zu beschädigen. Verstöße gegen diese Regel werden mit 50 € pro verbrannter Brandbuße geahndet.
h. Das Hinterlassen von (sperrigem) Schmutz, Zelten und anderen Haushaltsgegenständen ist nicht gestattet.
i. Auf dem Gelände dürfen keine Konfetti-Kanonen oder Wasserballons verwendet werden
j. Haustiere sind im Sportpark und auf dem Campingplatz nicht gestattet.

7. Verkauf von Essen und Trinken und Verwendung von Glaswaren
a. Im Partyzelt sind Getränke nur gegen gekaufte Bons erhältlich. Snacks werden beim Snackwagen verkauft.
b. Die Verwendung von (Bier-) Flaschen und Glaswaren auf und um die Volleyballfelder ist ausdrücklich nicht gestattet. Es ist auch nicht gestattet, (Bier-) Flaschen und Glaswaren im Partyzelt mitzubringen oder auf dem Gelände des Partyzeltes zu verwenden.
c. In bestimmten Fällen kann die Turnierorganisation Maßnahmen ergreifen, die dazu führen können, dass die betroffenen Personen von der weiteren Teilnahme am Turnier ausgeschlossen werden und gegebenenfalls den Zugang zum Sportpark verweigern.

8. Datenschutz und Bilder
a. Auf der STAM-Website können Sie eine Online-Bilddatenbank mit Fotos einsehen, die keine Urheberrechte enthält. Darüber hinaus verfügt STAM über ein umfangreiches digitales Bildarchiv, in dem Foto- und Videomaterial aus der Turnierhistorie archiviert wird.
b. Während unserer Aktivitäten werden regelmäßig Fotos und Videoaufnahmen von Teilnehmern und Besuchern gemacht, die anschließend auf unserer Website veröffentlicht werden.
c. Für andere Angelegenheiten bezüglich unserer Datenschutzrichtlinie verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website.

9. Sanitäre Anlagen und Abfall
a. Neben dem Partyzelt und auf dem Campingplatz sind Toilettenwagen und separate Waschbecken angebracht. Im Kantinenbereich des Fußballclubs sind Duschen und Toiletten von 7 bis 21 Uhr geöffnet.
b. Abfallsäcke werden mit der Registrierung des Teams geliefert.
c. Der Müll muss in den Rollcontainern auf dem Gelände oder direkt in den Großcontainern beim Partyzelt oder auf dem Campingplatz deponiert werden.
d. Zusätzliche Müllsäcke sind bei der Turnierorganisation erhältlich.

10. Nachtruhe
a. Die Musik im Partyzelt dauert bis 1 Uhr und das Partyzelt ist bis 2 Uhr geöffnet. Teilnehmer, die auf dem Campingplatz übernachten, werden gebeten, sich ab Mitternacht ruhig zu verhalten und keine laute Musik mehr zu machen.
b. Ab 2 Uhr sollte es auf dem Campingplatz ruhig sein. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr erlaubt, Tonausrüstung (Radios usw.) in Betrieb zu haben oder selbst Musik zu machen oder zu lärmen. Nach wiederholten Nichtbeachten dieser Anweisung kann die Organisation die Gerate beschlagnahmen oder die Ruhestörer vom Gelände verweisen.

11. Platzbewachung
a. Der Sportpark und der Campingplatz werden abends bewacht und nachts ist der Sportpark zwischen 02.30 und 07.00 Uhr geschlossen.
b. Die Turnierteilnehmer haften bei Diebstahl. Probleme sollten sofort der Turnierorganisation gemeldet werden (Wettbewerbszelt, Partyzelt, Überwachung).
c. Verlorene und gefundene Gegenstände können der Turnierorganisation gemeldet werden.

12. Alkohol- Drogenkonsum und Waffenbesitz
a. Personen unter 18 Jahren werden keine alkoholischen Getränke zur Verfügung gestellt, und es ist nicht gestattet, dass alkoholische Getränke, die von der Organisation geliefert werden, von Dritten an Personen unter 18 Jahren weitergegeben werden. Im Falle eines Verstoßes wird den betroffenen Personen der Zugang zum Sportpark verweigert.
b. Die Verwendung, der Besitz oder die Bereitstellung oder der Handel mit weichen und harten Drogen ist im gesamten Sportkomplex strengstens untersagt. Es ist verboten, (Feuer-)Waffen auf das Gelande zu bringen. Wenn Drogen und/oder (Feuer-)Waffen gefunden werde, werden diese sofort beschlagnahmt. 
c. Personen, die offensichtlich unter Trunkenheit leiden oder anscheinend unter dem Einfluss anderer psychotroper Substanzen stehen, wird der Zugang zum Sportpark verweigert.

13. Ärztliche Hilfe
a. Während des Tages sind im Gebäude des Fußballvereins eine Erste-Hilfe-Station und eine Sportmasseur für notwendige Behandlungen anwesend.
b. Hinter der Kasse im Partyzelt befindet sich eine Erste Hilfetrommel.
c. Abends und nachts kann die Organisation und Wartung des Standorts für erste Hilfe angesprochen werden.

14. Spielregeln
a. Die Spiele werden grundsätzlich nach den neuesten Nevobo-Richtlinien gespielt.
b. Die Turnierleitung kann entscheiden, von den Spielregeln abzuweichen, sofern dies für den Ablauf des Turniers erforderlich ist.
c. In den Fällen, in denen das Reglement nicht erscheint, entscheidet die Turnierleitung in Absprache mit der Wettbewerbsleitung.
d. Die Spielregeln sind auf der Website verfügbar.

15. Haftung
a. Personen, die während des Turniers einen Schaden verursachen, haften von der Organisation. Die Organisation wird den Schaden von der Kontaktperson der Person, die den Schaden verursacht hat, zurückfordern.
b. Die Teilnahme am Turnier erfolgt auf eigenes Risiko. Die Organisation kann in keiner Weise für Diebstahl, Beschädigung und/oder Verlust persönlicher Gegenstände der Teilnehmer haftbar gemacht werden. Sie haftet auch nicht für Verletzungen, die während des Turniers entstanden sind.
c. Die Organisation behält sich das Recht vor, den Teilnehmer jederzeit abzulehnen, wenn ein Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen vorliegt.

16. Einverständniserklärung
a. Mit der Registrierung für die Teilnahme an STAM-Turnieren und Volleyball-Events erklären sich der Registrar und die teilnehmenden Mannschaften diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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